Der Horst Bingel-Preis für Literatur

Statuten


1. Grundsätzliches:

  • Der »Horst Bingel-Preis für Literatur« wird alle zwei Jahre von der Horst Bingel-Stiftung für Literatur e. V. vergeben. Die Öffentlichkeitsarbeit im Vor- und Umfeld würdigt alle weiteren Sponsoren des Preises.
     
  • Die Horst Bingel-Stiftung für Literatur e.V. bringt jeweils € 5.000,00 pro Preisvergabe in das Projekt ein.


2. Preisträger:

  • Der Preis wird in bis zu drei Teilen an Autorinnen oder Autoren vergeben, die mit mindestens einer Veröffentlichung bei einem eingeführten Verlag oder auf einer anerkannten Internetplattform präsent sind und deren Werk literarische Qualität mit gesellschaftspolitischem Engagement vereinbart. Zur Prämierung sollen jeweils unterschiedliche Gattungen aus dem Bereich der »kleinen Form« und der »jungen Form« von einer Jury bestimmt werden, womit der Arbeitsgenres von Horst Bingel, Lyrik, Erzählung, Kurzprosa und Aphorismus gedacht wird; einer der Preise sollte ein Lyrikpreis sein.
     
  • Der Preis wird nicht ausgeschrieben. Die Jurymitglieder können Vorschläge machen. Die Zahl der in die Endauswahl gelangenden Vorschläge sollte sechs nicht überschreiten. Es sollten, soweit möglich, zur Wahrung der Parität gleich viele weibliche wie männliche Preisträgerinnen und Preisträger vorgeschlagen werden.   


3. Jury:

  • Die Jury besteht aus zwei Mitgliedern der Horst Bingel-Stiftung für Literatur e.V., einem Literatur-/Kulturwissenschaftler sowie einem der Preisträger des Vorjahres. Ein fünftes, wechselndes Jurymitglied wird von diesem Gremium gemeinsam benannt. Die Jurymitglieder können eine Aufwandsentschädigung erhalten, worauf die von der Horst Bingel-Stiftung für Literatur e. V. entsandten Juroren verzichten. 
     
  • Das fünfte Jurymitglied hat ebenfalls das Recht, Kandidaten nach den Kriterien in 2. vorzuschlagen. 
     
  • Die Jury entscheidet in einer von ihr selbst zu bestimmenden Zahl von Sitzungen. Die Entscheidung über die jeweiligen Preisträger erfolgt mit einfacher Mehrheit, nachdem die Kandidaten bzw. ihr Werk von den jeweils vorschlagenden Jurymitgliedern vorgestellt und im Plenum diskutiert wurden. 


4. Dotierung:

  • Der Horst Bingel-Preis für Literatur ist mit € 12.000,00 dotiert, die zu gleichen Teilen an die bis zu drei Preisträger (siehe 2.) vergeben werden. 
     
  • Bislang werden weitere € 3.000,00 für die Preisverleihung und eine eventuelle Honorierung von Jurymitgliedern verwandt. 


5. Preisverleihung:

  • Der »Horst Bingel-Preis für Literatur« wird in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen, die in Presse und Funk beworben wird. Für die Preisträger wird ein/e Laudator/in bestimmt, der/die zu honorieren ist. 
     
  • Die Veranstaltung besteht aus zwei Teilen.
     
  • Im ersten Teil stellen die Preisträger ihr Werk vor und geben dem Publikum die Gelegenheit, es mit ihnen zu diskutieren. Dieser Teil kann beim HKM als Fortbildungsveranstaltung akkreditiert werden.
     
  • Der zweite Teil besteht in der Preisübergabe mit Laudatio, Musik und kulinarischer Begleitung.
     
  • Wenn es bereits bestehende Verpflichtungen der Preisträgerinnen und Preisträger verlangen, kann der an den Zweijahreszyklus gebundene Preis auch zu Beginn des Folgejahrs übergeben werden.


6. Salvatorische Klausel

  • Weicht die Tagesrealität des Literaturbetriebs von den in diesen Statuten zum Ausdruck gebrachten Zielen des Preises ab, kann er trotz ausnahmsweiser Differenz, etwa zu Gattungsproporz, vergeben werden. 

    


Frankfurt, 02.04. 2020

Barbara Bingel

für die Horst Bingel-Stiftung                                          
für Literatur e.V.